Image

Image

Stellenausschreibung der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters

Bei der VERBANDSGEMEINDE MAIKAMMER, Landkreis Südliche Weinstraße, ist die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters, wegen Ablauf der Amtszeit der derzeitigen Stelleninhaberin zum 01.01.2026 neu zu besetzen.

Die Amtsinhaberin wird sich um eine Wiederwahl bewerben.

Zur Verbandsgemeinde Maikammer (ca. 8.500 Einwohner) gehören die Ortsgemeinden Maikammer, Kirrweiler und St. Martin.

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, 06. April 2025 unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Maikammer für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt (Urwahl). Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, 27. April 2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchste Stimmenzahlen erhalten haben.


Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer

  • Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
  • am Tag der Wahl (06. April 2025) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist, sowie
  • die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.


Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.


Die/der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen A 15/A 16 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe A 15 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe A 16 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.


Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/als Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich.

 Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 17. Februar 2025, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl (27. Januar 2025) im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Maikammer öffentlich bekanntmacht. Das Amtsblatt kann unter www.vg-maikammer.de eingesehen werden.

Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.

Bewerbungen, möglichst mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Führungszeugnis etc.) werden erbeten bis zum 17. Februar 2025 (keine Ausschlussfrist) an die:

Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer

- Bürgermeisterwahl –

Immengartenstraße 24

67487 Maikammer


VERBANDSGEMEINDE-VERWALTUNG MAIKAMMER

Für Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Andreas Reuter – Büroleiter - Tel.: 06321/5899-10.

Zurück zur Übersicht Online-Bewerbung